Das Berliner Schulgesetz betont die Eigenverantwortung der Schulen. Die Schulinspektion ergänzt die Selbsteinschätzung, zu der jede Schule verpflichtet ist, durch eine Außensicht und gewährleistet so die Vergleichbarkeit der schulischen Entwicklungen. Jede Schule wird als Gesamtsystem bewertet und erhält Rückmeldungen zu ihren Stärken und zu ihrem Entwicklungsbedarf. Die Ergebnisse werden in einem Inspektionsbericht festgehalten. Dieser enthält das Qualitätsprofil und das Unterrichtsprofil der Schule.
Der letzte Inspektionsbericht der Charles-Dickens-Grundschule wurde im März 2017 erstellt.
Bericht zur Inspektion der Charles Dickens Grundschule vom März 2017