Früh-/ Spät- / Ferienbetreuung

In den Horträumen im Haus 2 finden darüber hinaus folgende Betreuungszeiten statt.

  • Frühbetreuung 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr
  • Spätbetreuung 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Ferienbetreuung, je nach gewähltem Betreuungswunsch

Für die Nutzung der unterschiedlichen Betreuungszeiten ist immer ein Vertrag zur ergänzenden Förderung und Betreuung an Grundschulen notwendig.

Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der gebundenen Ganztagsschule

Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule für die Jahrgangsstufen 1 bis 6